Auswirkungen der Getmobile.de Insolvenz

Von der Insolvenz der getmobile GmbH am 11.09.2015 sind auch Kunden betroffen, bei denen der Einkauf reibungslos ablief und längst abgeschlossen ist. Beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages wurde in der Vergangenheit immer auch die kostenlose MasterCard der Advanzia Bank im Bestellvorgang beworben. Kunden die diesen Kreditkartenvertrag mit der Advanzia Bank eingegangen sind erhalten u.a. quartalsweise eine Cashback-Gutschrift in Höhe von 0,5% des Kreditkartenumsatzes auf das Getmobile Kundenkonto gutgeschrieben. Alle zum Stichtag am 11.09.2015 noch nicht ausgezahlten Kundenguthaben könnten nun jedoch verloren sein, da diese in die Insolvenzmasse fließen.

Wie der Kundenservice von getmobile.de auf Anfrage bestätigte, werden aktuell keine Auszahlungen mehr vorgenommen. Auszahlungsanforderungen nach dem 11.09.2015 werden ohne Zwischeninformation an den Kunden zurückgehalten und an den Insolvenzverwalter weitergeleitet. Noch ist unklar, was mit zukünftigen Quartalsgutschriften passiert. Der Geschäftsbetrieb von Getmobile läuft im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiter und neue Bestellungen werden auch bedient. Rechtlich sei allerdings noch völlig unklar, wie zukünftige Quartalsgutschriften behandelt werden müssten. Diese Frage wird noch vom Insolvenzverwalter geklärt. Unsere Anfrage beim Insolvenzverwalter ist aktuell noch unbeantwortet. Im schlimmsten Fall gehen auch diese zukünftigen Gutschriften den Kunden vollständig verloren. Rückfragen werden von Getmobile nicht schriftlich, sondern nur telefonisch beantwortet. Sofern Sie auf Ihre Guthabenauszahlung noch warten empfehlen wir direkt Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufzunehmen. Unklar ist aus unserer Sicht auch noch, ob die Forderung beim Insolvenzverwalter zusätzlich noch angemeldet werden muss.

Az.: 23 IN 137/15 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der getmobile GmbH, Niederkircher Straße 23, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 41134), vertr. d.: Andreas Schmidt, als GF der Firma getmobile GmbH, Auf Langreis 7, 54318 Mertesdorf, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2015 um 09.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120, E-Mail: schmidt@thomasbschmidt.de bestellt worden.

Cashback-Gutschriften durch Wechsel zur Andasa MasterCard GOLD sichern

Wir empfehlen außerdem die Getmobile.de MasterCard der Advanzia Bank nicht mehr einzusetzen, da die Cashback-Gutschriften höchstwahrscheinlich nicht mehr ausgezahlt werden. Eine Rückfrage bei der Advanzia Bank ergab zudem, dass die Cashback-Gutschriften direkt von Getmobile.de zur Verfügung gestellt werden. Die Advanzia Bank kann die Gutschriften nicht direkt an den Kunden auszahlen.

Für Gutschriften oder Vorteile unsere Partnerunternehmen, wie Getmobile, bitten wir Sie sich direkt an dieses Unternehmen zu wenden.

Problemlos möglich ist dagegen ein Wechsel in ein anderes Kreditkartenprodukt der Advanzia Bank. Die Advanzia Bank bietet in Zusammenarbeit mit dem Cashback Portal Andasa alternativ eine weitere gebührenfreie MasterCard mit einem Cashback auf die Kreditkartenumsätze an. Auf Antrag können Sie bei der Advanzia Bank von der Getmobile.de MasterCard zur Andasa MasterCard wechseln. Ggf. ist eine Kündigung der Getmobile MasterCard und gleichzeitige Beantragung der Andasa MasterCard erforderlich. Auch hier wird der Cashback-Bonus nicht direkt von der Advanzia Bank, sondern vom Partner Andasa auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Sofern Sie bei Andasa noch nicht registriert sind, können Sie aktuell zudem einen 20 Euro Gutschein erhalten.

UPDATE 06.11.2015: Der Insolvenzverwalter teilte auf unsere Anfrage heute mit, dass sämtliche Forderungen zusätzlich angemeldet werden müssen. Hierfür steht ein Forderungsanmeldungsformular im passwortgeschützten Gläubigerinformationssystem bereit. Die Zugangsdaten erhalten Sie vom Insolvenzverwalter. Betroffene können die Forderungen nur bis zum 11.12.2015 anmelden!

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