Der Stromanbieter FlexStrom ist pleite

Am Freitag hat der Berliner Stromanbieter FlexStrom Insolvenz angemeldet. Betroffen sind bundesweit mehr als 500.000 Kunden. Geleistete Vorauszahlungen sind höchstwahrscheinlich verloren. Die regionalen Netzbetreiber übernehmen die weitere Strombelieferung der betroffenen FlexStrom-Kunden.

Das Unternehmen nennt als Gründe für die Insolvenz vor allem die schlechte Zahlungsmoral der Kunden und den harten Winter. Das „Handelsblatt“ hatte bereits im Herbst über angebliche Finanzierungsprobleme von Flexstrom berichtet. Die negative Berichterstattung hat laut FlexStrom die Kunden verunsichert und zu einer steigenden Anzahl verspäteter Rechnungszahlungen geführt. Das Medien-Echo ist naturgemäß gewaltig. Alle großen Tageszeitungen bereichten Ausführlich über den Fall FlexStrom. (Lesen Sie die Artikel von WAZ, RP Online und Spiegel Online). Aktuell hat das Unternehmen, sowie die beiden ebenfalls insolventen Tochterfirmen OptimalGrün und Löwenzahn Energie, offene Forderungen gegenüber den Kunden in Höhe von hundert Millionen Euro. Gleichzeitig sei der Stromverbrauch aufgrund des harten Winters in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Die dadurch für FlexStrom entstandenen zusätzlichen Belastungen in Millionenhöhe mussten notgedrungen durch zusätzliche Energie Einkäufe von FlexStrom vorfinanziert werden, da die Abschlagszahlungen der Kunden während der Abrechnungsperiode unverändert bleiben.

Verbraucherschützer warnen vor dem Risiko Vorauskasse
Der Stromanbieter FlexStrom ist nach Teldafax bereits der zweite große Stromanbieter der Insolvenz anmelden musste. Auffällig dabei ist, dass beide Unternehmen Tarife mit Vorauskasse zu äußerst günstigen Preisen angeboten haben. Dabei sind diese Vorkasse-Tarife gerade für Kunden sehr riskant und können bis zum vollständigen Verlust der vorausgezahlten Beträge führen. Verbraucherschützer haben bereits mehrfach vor FlexStrom und deren Tochterunternehmen gewarnt. Neben den riskanten Vorauskasse-Tarifen standen auch Bedingungen zu Bonuszahlungen in der Kritik. Am 27.11.2012 urteilte das Landgericht Berlin auf betreiben der Verbraucherzentrale Berlin eine Vertragsklausel des Stromanbieters FlexStrom für ungültig, wonach die Bonuszahlung bei Kündigung des Vertrags zum Ende der 12monatigen Vertragslaufzeit nicht gezahlt wird.

FlexStrom Kunden haben 3 Monate Zeit sich einen neuen günstigen Stromtarif zu suchen
Bisherige Kunden von FlexStrom, die jetzt aufgrund der Grundversorgung des regionalen Netzbetreibers weiterbeliefert werden, haben jetzt 3 Monate Zeit sich einen neuen Stromanbieter zu suchen, oder in einen günstigeren Tarif des regionalen Netzbetreibers zu wechseln. Hilfreich sind dabei kostenlose Tarifrechner, in denen Sie die Suchkriterien für einen neuen Stromanbieter definieren können und z.B. kategorisch Vorauskassetarife ausschließen, oder Ökostromtarife bevorzugen können. Die bekanntesten Anbieter für kostenlose Tarifvergleiche sind TopTarif und Verivox.


Sparfuchs

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